Staubeckenverantwortung nach WRG 1959

Der Verantwortungsnehmer im Hochwasserschutz

Staubeckenverantwortung nach WRG 1959

Wenn es um die Übernahme von Verantwortung geht, denkt manch humorbegabter Mensch natürlich zunächst an den „Verantwortungsnehmer“ von Gerhard Polt: https://www.dailymotion.com/video/x2n9pw5

Was der geniale bayerische Kabarettist nicht wissen konnte, ist, dass es dieses Instrument im österreichischen Wasserrecht schon seit vielen Jahren gibt: Der Talsperrenverantwortliche, im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Staubeckenverantwortlicher“ genannt, übernimmt Verantwortung gegen Entgelt.

Im Ernst: Größere Rückhaltebecken sowie die vom Gesetz ursprünglich gemeinten Talsperren zur Wasserkraftnutzung benötigen eine/n Verantwortlichen, der „die Einhaltung der auf die Sicherheit der Talsperre bezughabenden Vorschriften und Verwaltungsakte zu überwachen hat. Er hat festgestellte Mängel abzustellen, den Wasserberechtigten hierüber unverzüglich zu informieren und besondere Vorkommnisse der Wasserrechtsbehörde, der Gewässeraufsicht und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unverzüglich mitzuteilen.“

Eine wichtige Aufgabe, die vor allem gewährleisten soll, dass unsere mit viel Aufwand errichteten Rückhaltebecken nachhaltig wirken, dass ihre bauliche Qualität laufend geprüft und damit aufrecht erhalten bleibt, Problemstellen erkannt und Sanierungsschritte rechtzeitig in die Wege geleitet werden.

Als Staubeckenverantwortliche sind wir ständig in Bereitschaft, um dem Beckenwärter und allenfalls Krisenstäben bei Hochwasserereignissen an Ort und Stelle beratend zur Seite zu stehen. Einmal pro Jahr überprüfen wir routinemäßig die Anlagen und verfassen Berichte darüber.

Derzeit „verantworten“ wir folgende Hochwasserrückhaltebecken:

Wasserverband Trattnachtal:

  • Stillbach in den Gemeinden Hofkirchen und Taufkirchen a.d. Trattnach
  • Innersee/Rottenbach in der Gemeinde Rottenbach
  • Margarethen/Gebersdorferbach in den Gemeinden Bad Schallerbach und Schlüßlberg
  • Aigendorf/Gebersdorferbach in den Gemeinden Bad Schallerbach und Schlüßlberg

Wasserverband Trattnachspeicher Leithen:

  • Leithen/Trattnach in der Gemeinde Weibern

Wasserverband Pramtal:

  • Angsüß/Pfudabach in den Gemeinden Diersbach und Enzenkirchen
  • Altmannsdorf in den Gemeinden Taiskirchen, Pram und Dorf an der Pram

Wasserverband Innbach und Zubringer:

  • Planbach in den Gemeinden Fraham und Scharten

Gemeinde Mauthausen:

  • Grillenbach II

Hochwasserschutzverband Aist:

  • Poneggenbach in der Gemeinde Schwertberg